Der Digital Omnibus schenkt 16 Monate mehr Zeit für die Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act. Der Inhalt der Pflichten bleibt aber unverändert. Was das für Sie bedeutet.

Der Digital Omnibus verschiebt die vollen Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act für eigenständige Systeme nach Anhang III vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 – sechzehn Monate mehr Zeit. Was sich dagegen nicht ändert: der Inhalt dieser Pflichten. Risikomanagement, menschliche Aufsicht, Protokollierung und Registrierung in einer EU-Datenbank stehen unverändert im Gesetz. Verschoben hat sich der Stichtag, nicht die Verantwortung. Und einige Pflichten warten ohnehin nicht auf 2027: Viele Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten bereits ab August 2026. Dieser Beitrag ordnet ein, was der Digital Omnibus konkret ändert, was gleich bleibt – und wo der Prozess Stand Juli 2026 steht.
Der Digital Omnibus ist das erste größere Änderungspaket zum EU AI Act seit dessen Verabschiedung 2024. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung zu geben, ohne die inhaltlichen Schutzstandards der Verordnung zu senken. Ende Juni 2026 hat der Rat der EU das Paket gebilligt. Durch die Newsletter rauschte vor allem eine Botschaft: mehr Zeit. Das ist richtig, aber unvollständig.
Hintergrund der Anpassung ist die Kritik aus Wirtschaft und einzelnen Mitgliedstaaten, die ursprünglichen Fristen seien zu knapp bemessen gewesen, um Risikomanagementsysteme, technische Dokumentation und Registrierung in der EU-Datenbank sauber aufzubauen. Der Gesetzgeber reagiert mit mehr Zeit, nicht mit weniger Substanz. Für Sie als Unternehmen oder Behörde ändert das vor allem die Reihenfolge, in der Sie Prioritäten setzen sollten – nicht, ob Sie sich überhaupt kümmern müssen.
Sechzehn Monate geschenkt zum Durchatmen, bei den eigenständigen Hochrisiko-Systemen. Das klingt nach Entwarnung, ist aber keine. Denn die materiellen Anforderungen selbst bleiben identisch: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, automatische Protokollierung, Registrierung in der EU-Datenbank – alles bleibt, wie es ursprünglich formuliert war. Nur der Kalender hat sich verschoben.
Ein paar Pflichten warten ohnehin nicht auf 2027. Viele Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten bereits ab August 2026. Wer KI im Kontakt mit Menschen einsetzt oder mit KI-generierten Inhalten arbeitet, muss das offenlegen. Die verbotenen Praktiken gelten sowieso längst. Und wer sein eigenes System für nicht hochriskant hält, muss diese Einschätzung künftig dokumentieren und registrieren – eine reine Bauchentscheidung reicht nicht mehr.
Im Hochrisiko-Bereich sind Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Im Gegensatz zur AI-Literacy-Pflicht, die nicht mit Strafen belegt ist, ist hier auf Sicht fahren keine gute Idee. Die Atempause betrifft den Kalender, nicht die Verantwortung – und die beginnt jetzt. Schon in den nächsten Monaten trennt sich, wer die gewonnene Zeit zum Aufräumen nutzt und wer sie verstreichen lässt, um Ende 2027 in Hektik zu verfallen.
Rat und Europäisches Parlament haben sich bereits im Mai 2026 auf eine vorläufige politische Einigung verständigt, der Rat der EU hat das Paket Ende Juni 2026 formell gebilligt. Die endgültige Veröffentlichung im Amtsblatt der EU steht zum Zeitpunkt dieses Beitrags noch aus. An der grundsätzlichen Richtung – neue Fristen bei unverändertem Inhalt – ändert das nichts mehr, für den exakten Stand des Gesetzgebungsverfahrens lohnt sich aber ein Blick auf die aktuellen Quellen, bevor Sie interne Fristen final festlegen.
Was ist der Digital Omnibus in einem Satz? Das erste größere Änderungspaket zum EU AI Act, das die Fristen für Hochrisiko-Pflichten verschiebt, ohne deren Inhalt zu ändern.
Ab wann gelten die vollen Hochrisiko-Pflichten jetzt? Für eigenständige Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, statt wie ursprünglich vorgesehen ab dem 2. August 2026.
Ändert sich durch den Digital Omnibus, was als Hochrisiko-System gilt? Nein. Die Einstufung nach Anhang III und die inhaltlichen Anforderungen an Hochrisiko-Systeme bleiben unverändert. Verschoben hat sich nur der Zeitpunkt, ab dem sie vollständig durchgesetzt werden.
Muss ich mich als Unternehmen jetzt noch nicht kümmern? Doch. Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten bereits ab August 2026, verbotene Praktiken gelten längst, und eine Dokumentationspflicht für die eigene Risikoeinschätzung besteht ebenfalls schon.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen Hochrisiko-Pflichten? Bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

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